TAXI TÜBINGEN · TARIF VERSTEHEN

Taxi-Tarif Tübingen: So entsteht der Fahrpreis

Ein Taxipreis besteht nicht einfach aus „Kilometer mal Preis“. Entscheidend sind unter anderem Zeitpunkt der Fahrt, Streckenart, zurückgelegte Entfernung und mögliche Wartezeit. Hier wird der amtliche Tarif für den Landkreis Tübingen so erklärt, dass er vor der Fahrt nachvollziehbar wird.

GÜLTIG AB 1. NOVEMBER 2026 Tarifzeitraum 01.11.2026 bis 31.10.2027

Grundlage ist die Rechtsverordnung des Landratsamtes Tübingen über die Beförderungsentgelte für Taxen.

01 · ZUERST DIE UHRZEIT

Tag oder Nacht macht einen Unterschied

WERKTAG

Montag bis Samstag
06:00–22:00 Uhr

Grundentgelt 6,00 €
Mindestentgelt 6,10 €
NACHT / SONN- & FEIERTAG

22:00–06:00 Uhr
Sonn- und Feiertage ganztägig

Grundentgelt 7,00 €
Mindestentgelt 7,10 €
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Fahrgast aufgenommen wird.

Dieser Zeitpunkt entscheidet nach der Verordnung darüber, welcher Tarif für die Fahrt gilt.

02 · ZIELFAHRT

Bei einer normalen Fahrt zum Ziel gibt es zwei Streckenabschnitte

ERSTE 2 KM 4,00 €/km

Dieser Wert gilt sowohl im Tages- als auch im Nachttarif.

AB 2 KM · TAG 2,90 €/km

Montag bis Samstag zwischen 06:00 und 22:00 Uhr.

AB 2 KM · NACHT 3,10 €/km

Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen.

WARUM IST DAS WICHTIG? Der Kilometerpreis bleibt während einer längeren Zielfahrt nicht auf derselben Stufe.

Die ersten Kilometer werden anders berechnet als der weitere Streckenanteil. Deshalb lässt sich der Endpreis nicht sinnvoll nur mit einem einzigen Kilometerwert überschlagen.

03 · RUNDFAHRT

Rundfahrt ist tariflich etwas anderes als eine Zielfahrt

TAG 2,30 €/km
NACHT / SONN- & FEIERTAG 2,50 €/km

Deshalb sollte man bei Preisangaben zuerst klären, welche Art von Fahrt tatsächlich durchgeführt wird. Ein einzelner „Taxipreis pro Kilometer“ beschreibt den Tübinger Tarif nicht vollständig.

04 · WARTEZEIT

Auch Zeit kann Teil des Fahrpreises werden

40,00 € / Stunde entsprechend 0,10 € je 9 Sekunden

Wartezeit ist deshalb ein eigener Bestandteil des Tarifs. Ein Fahrpreis hängt nicht ausschließlich von der gefahrenen Entfernung ab.

05 · GROSSRAUM

Mehr Sitzplätze können einen Zuschlag auslösen

BEI EXPLIZITER ANFRAGE Fahrzeug ab sechs Sitzplätzen + 10,00 € je Fahrt

Der Zuschlag knüpft laut Verordnung an die ausdrückliche Anfrage eines Fahrzeugs ab sechs Sitzplätzen an.

06 · WO GILT DIESER TARIF?

Landkreis Tübingen und Fernfahrt sind tariflich nicht dasselbe

INNERHALB DES LANDKREISES Amtlicher Taxitarif

Für Fahrten innerhalb des Landkreises Tübingen gelten die festgelegten Beförderungsentgelte.

ÜBER DEN LANDKREIS HINAUS Preis kann vereinbart werden

Bei einer Fahrt über den Geltungsbereich hinaus kann mit dem Fahrgast ein Entgelt vereinbart werden. Ein dokumentierter Festpreis kann im Fahrpreisanzeiger angezeigt werden.

Beispiel Flughafen Stuttgart:

Eine Fahrt von Tübingen zum STR verlässt den Landkreis. Deshalb ist diese Strecke tariflich anders zu betrachten als eine reine Stadt- oder Landkreisfahrt.

Tübingen ↔ Stuttgart Airport richtig planen →
07 · WAS DARF DER FAHRGAST ERWARTEN?

Nicht nur der Preis ist geregelt

Kürzester verkehrsüblicher Weg

Der Fahrer muss grundsätzlich den kürzesten verkehrsüblichen Weg wählen.

Tarif einsehbar

Ein Abdruck der Verordnung muss in der Taxe mitgeführt und auf Wunsch gezeigt werden.

Quittung möglich

Auf Verlangen ist eine schriftliche Quittung über das entrichtete Entgelt auszustellen.

BEREITS FESTGELEGT

Was sich ab 1. November 2027 ändert

Die aktuelle Verordnung enthält bereits die nächste Tarifstufe. Grundentgelt, Mindestentgelt, Wartezeit und Großraumzuschlag bleiben nach dem vorliegenden Text gleich. Bestimmte Kilometerpreise steigen.

RUNDFAHRT TAG 2,40 €/km
ZIELFAHRT AB 2 KM TAG 3,00 €/km
RUNDFAHRT NACHT 2,60 €/km
ZIELFAHRT AB 2 KM NACHT 3,20 €/km
NICHT NUR PREIS – DIE FAHRT MUSS AUCH ZUR SITUATION PASSEN